60 Schwimm- und Badebecken

61.00Konstruktion des Beckenbereichs


Die Beckengründung muss die schadensfreie Ableitung der auftretenden Kräfte in den Baugrund sicherstellen. Ein wesentliches Ziel ist es, die horizontale Lage der Überlaufkante eines Beckens zu gewährleisten. Die maximale Abweichung von der Waagerechten über die gesamte Länge darf ± 2 mm nicht überschreiten.

Für die Beckengründung stehen, in Abhängigkeit von Beckenform und Baugrundeigenschaften, folgende Gründungsarten zur Wahl:

Flächengründungen
Bei Flächengründungen übernimmt die Beckensohle aus Stahlbeton die gleichmäßige Lastabtragung in den Baugrund. Beckenkons-truktionen mit „schlaffen“ Beckenböden, z. B. aus Edelstahl oder aus Kunststoffen und Folien, benötigen einen eigenen flächigen Gründungskörper.

Gründung mit Streifen- oder Einzelfundamenten
Becken aus Stahlbeton leiten die horizontalen Lasten aus Wasserdruck und aus Erddruck über ihre Wände in die Sohle und damit in den Baugrund ein. Beckenkonstruktionen, deren Wände sich gegen die Wasserlast und/oder gegen den anstehenden Erddruck selbst abstützen müssen, benötigen eine Sekundärkonstruktion, welche die Last in den Gründungskörper einleitet.

Die vertikalen Lasten aus der Wandkonstruktion, einschließlich der Beckenrinne und deren Wasserfüllung, werden ebenfalls in den Gründungskörper eingeleitet.

Gründung auf Pfählen oder „Brunnen“
Steht ein nicht tragfähiger Baugrund an, so ist eine setzungsarme Gründung nur mit einer Tiefgründung möglich. Es wird prinzipiell unterschieden in
• eine Pfahlgründung, 
• eine Gründung mit Rüttelstopfsäulen oder 
• eine sog. Brunnengründung.

Wenn die Lasten aus der Beckensohle und den Beckenwänden bzw. Beckenabstützungen nicht flächig, sondern punktuell über die Tiefgründung in den Baugrund eingeleitet werden, ist zur Verteilung der Lasten aus dem Bauwerk ein Raster aus Stahlbetonbalken, die von Pfahl zu Pfahl führen, zu erstellen. Bei Stahlbetonbecken können die Beckenwände als die Last verteilenden Balken und die Sohle als „punktgestützte Platte“ bemessen werden, sodass ein Gründungsrost nicht notwendig ist.

In Bergsenkungsgebieten wendet man die Dreipunktlagerung mit der Möglichkeit der Höhenregulierung an. Um bei Bodenabsenkung eine erneute Höhenjustierung vornehmen zu können, ist dazu in der Regel eine Unterkellerung des Beckens notwendig. In die Gründungskörper des Beckens ist ein Fundament-erder (gemäß DIN 18 014 „Fundamenterder”, vgl. Kapitel 77.60) für den Potenzialausgleich einzulegen.