50 Objektplanung Naturbäder

56.00Ergänzungsbereich

Für den Ergänzungsbereich gelten im Wesentlichen die Angaben der Kapitel 35.00 und 66.00. Der Umfang einer Bewirtung hängt vom Angebot solcher Einrichtungen im Planungsbereich, von der Größe des Bades und von den vorhandenen Voraussetzungen (z. B. Wasser, Abwasser, elektrische Energie) ab.