77.10 Klassifizierung der einzelnen Bereiche der Becken von Schwimmbädern
77.10 Klassifizierung der einzelnen Bereiche der Becken von Schwimmbädern
In Schwimmbädern werden an die Elektroinstallationen und an die Verwendung elektrischer Betriebsmittel in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Anforderungen gestellt. In der DIN VDE 0100, Teil 702 wird eine Einteilung in die Bereiche 0, 1 und 2 vorgenommen (vgl. Abbildungen 67 bis 69), in denen vom Errichter, und später auch vom Betreiber, besondere elektrotechnische Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
Durch die Festlegung dieser Bereiche werden die unterschiedlichen Gefahrenzonen in einem Schwimmbad gekennzeichnet, die sich aufgrund der Feuchte und der Verringerung des elektrischen Widerstandes des nassen menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit dem Erdpotenzial ergeben können. Deshalb gibt es vor allem in den Bereichen 0 und 1 erhöhte Anforderungen an die elektrische Installation, an die elektrischen Betriebsmittel und an die ortsfesten Verbrauchsmittel.
Bereich 0
Der Bereich 0 umfasst das Innere von Becken, einschließlich jeglicher Aussparungen in den Wänden oder Fußböden, das Innere von Durchschreitebecken und das Innere von Wasserfontänen oder Wasserfällen und jeweils den Bereich darunter.
Bereich 1
Der Bereich 1 wird durch die Grenzen des Bereichs 0 und den Bodenbelag des Beckenumgangs oder einer anderen Fläche, die von Personen betreten werden kann, begrenzt; weiterhin durch jede senkrechte Fläche in einem Abstand von 2,00 m vom inneren Rand des Beckens und jede waagerechte Fläche 2,50 m über dem Bodenbelag des Beckenumgangs oder einer anderen Fläche, die von Personen betreten werden kann (z. B. Sprunganlagen).
Bereich 2
Der Bereich 2 beginnt in der Horizontalen am Ende an der Grenze des Bereichs 1 und wird begrenzt durch eine senkrechte Fläche in einem Abstand von 1,50 m zur Grenzfläche des Bereichs 1. Die waagerechte Grenze des Bereichs 2 liegt ebenfalls 2,50 m über dem Bodenbelag des Beckenumgangs oder einer anderen Fläche, die von Personen betreten werden kann (z. B. Sprunganlagen).
Die Planungsdetails und weitere Anforderungen für die einzelnen Schutzbereiche, wie z. B. zum Schutz gegen elektrischen Schlag oder zur Auswahl der elektrischen Betriebsmittel, sind der DIN VDE 0100-702 zu entnehmen.