70.10 Allgemeines

70.10Allgemeines

Wasserspielplätze und Sprayparks haben sich als Spielangebote im öffentlichen Raum etabliert und sind auch in Freibädern zunehmend häufig anzutreffen. Es werden hierbei zwei eigenständige Konzepte unterschieden: 

  • Sprayparks außerhalb von Schwimm- und Badebecken
  • Wasserspielplätze innerhalb von Schwimm- und Badebecken

 

Einrichtungen außerhalb von Schwimm- und Badebecken können sich auf den Freiflächen von Schwimmbädern und auf anderen öffentlichen Flächen wie Spielplätzen, Parks oder innerstädtischen Plätzen befinden.

Die Sicherheitsanforderungen an Wasserspielplätze, Sprayparks und die dort eingesetzten Spielgeräte sind in der DIN EN 17 232 „Wasserspielgeräte und -merkmale – Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren und betriebliche Anforderungen“ festgelegt.