51.10 Standortkriterien

51.10Standortkriterien

Der Standort von Naturbädern ist in der Regel vorgegeben, soweit sie nicht künstlich angelegt werden (z. B. in Baggerseen, Stauseen oder Restseen in Rekultivierungsgebieten). Ihre Errichtung setzt eine eingehende Prüfung des Wassers und der Umgebung (z. B. Wasserqualität, Wassertemperatur, Wassertiefe, Strömungen, Zuflüsse, Abflüsse, Pflanzen- und Tierwelt) sowie der Nutzungs- oder Rechtsverhältnisse (Wasserschutzgebiete, Fischerei, Schifffahrt) voraus. Dabei sind die in absehbarer Zeit möglicherweise zu erwartenden Veränderungen (z. B. Verschlammung und Grundwasserabsenkung) zu berücksichtigen. Weiterhin ist bei der Auswahl der für Spiel- und Liegeflächen benötigten Landflächen der Landschaftsschutz zu beachten. Die nachstehenden Angaben über die nutzbare „Badewasserfläche“ und die dieser zugeordneten Landflächen können nur als Anhaltspunkt dienen.

Jeder natürliche Binnensee ist ein Biotop (ein durch bestimmte Lebewesen gekennzeichneter Lebensraum) mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften. Dies gilt sowohl für die Wasserfläche als auch für die Uferzone und die umgebende Landschaft. Es kann deshalb im Einzelfall, besonders bei kleinen Wasserflächen oder Wasserflächen mit geringer Wassertiefe, durchaus notwendig sein, im Interesse der Erhaltung des Biotops seine Belastung durch Erholungsnutzung zu mindern und deshalb die nachstehenden Richtwerte zu unterschreiten. Sollen Bagger- oder Stauseen durch Ansiedlung einer Pflanzen- und Tierwelt zu Biotopen werden, muss gerade bei ihnen von Beginn an eine zu starke Belastung durch Erholungsnutzung vermieden werden. Sind sie jedoch überwiegend mit befestigten Uferzonen ausgebildet, kann hier das Verhältnis zwischen Gesamtwasserfläche und zugeordneten Landflächen unter Umständen zugunsten der Landflächen verändert werden. Zu beachten ist, dass das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers erhalten bleibt. Bei Meer- und Flussbädern kommt der möglichen Einwirkung von Abwassereinleitstellen auf das Bad besondere Bedeutung zu.