22.10 Funktion des Umkleidebereichs

22.10Funktion des Umkleidebereichs

Die Größe des Umkleidebereichs muss in Abhängigkeit der zu erwartenden Besucherfrequenz, der Wasserfläche und des angestrebten Komforts geplant werden.

Der Zugang zum Umkleidebereich erfolgt in der Regel über das Kassen- und Kontrollsystem. Der Umkleidebereich sollte eingeschossig in der Ebene des Beckenumgangs liegen und bedarfsgerecht variabel nutzbar sein. Der Umkleidebereich besteht aus:

  • Umkleideplätzen in Wechselkabinen und in Sammelumkleideräumen,
  • Garderobenplätzen in Form von abschließbaren Garderobenschränken,
  • in Reihen zusammengefassten Wechselkabinen mit auf der Barfußseite unmittelbar zu geordneten Garderobenschränken,
  • Sammelumkleideräumen mit Garderobenschränken und Bänken,
  • einem Bereich mit Wechsel- bzw. Einzelkabinen und Garderobenschränken mit Umkleidebänken als Mischform und einer Wickelmöglichkeit.

 

Umkleide- und Garderobenplätze können wie in Abbildung 10 dargestellt einander zugeordnet werden. Beispiele für Umkleidekabinen für Menschen mit Beeinträchtigungen zeigen die Abbildungen 11, 12 und 13.

Im Umkleidebereich sind Türen mit freier Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m vorzusehen (ausgenommen Kabinentüren).

Der Umkleidebereich wird auf der Zugangsseite über den Stiefelgang erschlossen und über den Barfußgang in Richtung Sanitärbereich verlassen. Der Übergang von der Stiefel- zur Barfußzone erfolgt über Wechselkabinen oder den Sammelumkleideraum. In Sammelumkleideräumen können Bänke vor den Garderobenschränken stehen oder unabhängig von diesen. An den Zugängen der Sammelumkleiden ist ein Sichtschutz vorzusehen.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen soll der Weg von den Kabinen über den Sanitärbereich zum Beckenbereich möglichst kurz sein.

Weitere Ausstattung des Umkleidebereichs: 
•    Auswringbecken für die Badekleidung
•    Frisierplätze mit Haartrocknern (Abgangsgarderobe) im Bereich des Stiefelgangs 
•    Lagermöglichkeit für behindertengerechte  Geräte