39.10 Planerische Grundlagen

39.10Planerische Grundlagen

Für die Auslegung des Freibades sind folgende Aspekte maßgebend:

  • Nennbesucherzahl 
  • Nutzungsbereich
  • Aufbereitungsverfahren und Fläche des Aufbereitungsbereichs
  • Infrastruktur
     

Der Eintrag von Oberflächenwasser in den Nutzungs- und Aufbereitungsbereich ist konstruktiv zu verhindern.

Für Becken – einschließlich des Bodens – und sonstige Bauwerke (z. B. Sprunganlagen, Sprungfelsen) ist als Bestandteil der Planung eine statische Berechnung (Standsicherheitsnachweis) zu erbringen. Dies gilt bei Bedarf auch für künstliche und naturnahe Uferböschungen (z. B. wegen der Gefahr von Setzungen oder Grund- und Böschungsbruch).

Die Oberflächen (z. B. Böden, Wände, Einbauten) im Nutzungsbereich müssen so beschaffen sein, dass sie leicht gepflegt und gereinigt werden können. Scharfe Kanten dürfen nicht vorhanden sein.

Der Nutzungsbereich darf nicht bepflanzt werden.

Zu Kleinkinderbereichen siehe die entsprechende UBA-Empfehlung (Anhang 4).