36.10 Funktionen des Freiflächenbereichs

36.10Funktionen des Freiflächenbereichs

Ein möglichst groß bemessener sowie differenziert gegliederter und gestalteter Freiflächenbereich ist unverzichtbarer Bestandteil und ein wesentliches Merkmal eines Freibades.

Er umfasst Liege-, Sport und Spielflächen sowie den Kinderspielbereich und den Bewirtungsbereich. Er beinhaltet auch Anlagen und Einrichtungen, die nicht vorrangig bzw. nicht allein für das Baden, Schwimmen oder Wasserspringen notwendig sind, jedoch dem Badbesucher Möglichkeiten zur allgemeinen Freizeitgestaltung, zum vielfältigen Sporttreiben und zur Versorgung während des Aufenthaltes im Bad bieten.

Der Freiflächenbereich dient den Badegästen zum Liegen, Spielen und zur Erholung. Die räumliche Gliederung erfolgt nach Maßgabe der genannten unterschiedlichen Funktionen und der topographischen Gegebenheiten des Grundstücks.

Freibäder können abhängig von der Größe oder Ausrichtung des Freibades mit Großspielgeräten (z. B. Wasserspielplätze, Klettergeräte, Boulderwände, Seilbahnen) ausgestattet werden. Die Auswahl dieser Geräte ist sorgfältig abzuwägen (Lärm, Unfallrisiken). Die Betriebssicherheit ist täglich zu überprüfen (vgl. DGfdB A 52).

Bei einer Hanglage muss das Gelände terrassiert werden, um ein unbeschwertes Liegen zu ermöglichen und ebene Spielflächen zu schaffen. Liegeflächen sollten windgeschützt und möglichst ganztägig besonnt sein. Bodensenken oder Standorte mit zu erwartender regelmäßiger Kaltluftzufuhr bzw. Kaltluftstau sollten bei der Standortermittlung bereits ausgeschlossen werden.