73.10 Allgemeines

73.10Allgemeines

Die Planungs- und Betriebsgrundlagen werden nachfolgend auszugsweise auf der Grundlage der Richtlinie VDI 2089 erläutert. Darüber hinaus sind energetische Optimierungsmaßnahmen dem Teil 2 dieser Richtlinie zu entnehmen.

Heizungs- und raumlufttechnische Anlagen in Hallenbädern sollten raumklimatische Verhältnisse schaffen, die unter Beachtung physiologischer Anforderungen dem Benutzer und dem Personal Behaglichkeit vermitteln.

Der Mensch befindet sich im Wärme- und Stoffaustausch mit seiner Umgebung. Der Wärmeaustausch (Konvektion, Strahlung und Verdunstung) erfolgt dabei zwischen dem Körper des Menschen und der umgebenden Atmosphäre. Niedrige Oberflächentemperaturen der Raumbegrenzungsflächen erhöhen die Wärmeabgabe des menschlichen Körpers durch Strahlung.

Um Bauschäden zu vermeiden, darf der Taupunkt an keiner Stelle dauerhaft erreicht werden. Während der Winterzeit ist die absolute Feuchte der Raumluft der Schwimmhalle bei gleichbleibender Innentemperatur so vorzuhalten, dass bis zur mittleren Außentemperatur des kältesten Monats eines Jahres im betreffenden Klimagebiet eine Taupunktunterschreitung auf den Außenscheiben und den Fensterkonstruktionen unterbunden wird.