79.10 Schalldruckpegel in Schwimmhallen
79.10
Schalldruckpegel in Schwimmhallen
Innerhalb von Schwimmhallen entstehen bei der Nutzung sehr hohe Schalldruckpegel, die, besonders bei der Anwesenheit von Jugendlichen, zu Mittelungspegeln Leq ≥ 80 dB(A) führen. Hiermit ist die Grenze annähernd erreicht, ab der ein Arbeitsplatz als Lärmarbeitsplatz eingestuft wird. Diese liegt bei Leq = 85 dB(A) und kann in akustisch unzureichend ausgestatteten Schwimmhallen überschritten werden.
Der Einsatz von schallabsorbierenden Materialien besitzt direkten Einfluss auf den Lärmpegel bei vollbesetzter Halle. Da jede Halbierung der Nachhallzeit den Pegel jedoch maximal um ∆L = 3 dB(A) vermindert, ist schnell eine sinnvolle Grenze erreicht. Diese liegt bei den Materialmengen, die zu der unter 79.40 genannten Nachhallzeit führen.
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Stand: 31.10.2022